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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und Herrn Matthias Becker, Sauerländer Solarmarkt, St. Agatha Str. 11, 33181 Bad Wünnenberg /Bleiwäsche (nachfolgend „Sauerländer Solarmarkt“ oder „Verkäufer“ genannt), geschlossenen Verträge, die über die Internetseite www.sauerlaender-solarmarkt.de zustande kommen.

(2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Die Leistung des Sauerländer Solarmarkt besteht in der Lieferung von Waren. Etwaige Dienstleistungen wie zum Beispiel Installation, Aufbau oder Anschluss werden im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der auf der Website www.sauerlaender-solarmarkt.de dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf „zahlungspflichtig bestellen“ unterbreiten Sie ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden beim Verkäufer erhält dieser eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar. Die Annahme ist entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Lieferung der Ware innerhalb von drei Werktagen.

(2) Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Der auf der Webseite www.sauerlaender-solarmarkt.de dargestellte oder in sonstiger Form (z.B. E-Mail) übermittelte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde unverbindlich sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot.

(2.1) Kaufinteresse
Die Bestellung durch den Kunden stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an Sauerländer Solarmarkt zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung beschriebenen Waren dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt Sauerländer Solarmarkt dem Kunden eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von Sauerländer Solarmarkt unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 10 Tagen. Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung, dass die bestellte Ware zur Abholung bereit liegt. Sofern Sauerländer Solarmarkt dem Kunden kein verbindliches Angebot unterbreitet, wird der Kunde hierüber informiert.

(2.2) Kaufangebot
Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot erklären. Sauerländer Solarmarkt wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch Sauerländer Solarmarkt entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Lieferung der Ware innerhalb von drei Werktagen.

(3) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.


§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung, Lieferung

(1) Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, d.h. inklusive der etwaigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der Liefer- und Versandkosten.

(2) Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf Lieferung per Nachnahme und Vorkasse per Überweisung und per PayPal und per Sofortüberweisung.de. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail übersandt.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch den Verkäufer, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt. Klauseln wie "Lieferung frei..." oder ähnlicher Art haben lediglich eine abweichende Regelung der Transportkosten zur Folge, ändern aber nicht die vorstehende Gefahrtragungsregel.

(4) Sofern bei der Produktbeschreibung keine anderweitigen Angaben genannt sind, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb von drei Werktagen.

(5) Sämtliche Artikel werden in die unter der Rubrik „Versandkosten“ angegebenen Länder versandt, soweit bei der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben wurde.

(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

(7) Sollten die Rücksendungskosten im Rahmen des Widerrufsrechts 100,00 € übersteigen, erklärt sich Sauerländer Solarmarkt bereit, den übersteigenden Betrag zu übernehmen.


§ 4 Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausdrücklich nicht von der Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. § 5 gilt entsprechend.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. § 5 gilt entsprechend.

(4) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von §444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 5 Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt:

(2.1) Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden.
(2.2) Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
(2.3) Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.
(2.4) Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach § 6 (2.2) wirksam auf den Verkäufer übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(2.5) Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Besteller hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von § 7 (2.2) an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(2.6) Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.
(2.7) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne der Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Paderborn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.



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